Rechtsberatung für Unternehmen

Wer als Unternehmer im Wettbewerb bestehen möchte, muss potentielle Risiken frühzeitig erkennen und vorbeugen. Ein solches Risiko ist der Verstoss gegen Rechtsvorschriften. Die Rechtsberatung für Unternehmen ist daher eine wesentliches Entscheidungs- und Arbeitshilfe für jeden Unternehmer.

Rechtsberatung für Unternehmen ist nicht jeden Anwalts Sache

Unkenntnis entschuldigt nicht. Wer sich diese Erfahrung ersparen möchte, kommt um eine Rechtsberatung für Unternehmen nicht herum. Nicht jeder Unternehmer kann oder leistet sich einen eigenen Rechtsberater. Wer keinen Juristen oder Syndikusanwalt im Betrieb beschäftigt, muss sich zwangsläufig extern beraten lassen und damit auf die Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt zugreifen. Die Rechtsberatung für Unternehmen ist ein spezielles und sehr umfassendes Gebiet. Es beginnt mit der Gründung des Unternehmens, reicht vom Arbeitsrecht über das Wettbewerbsrecht bis hin ins Insolvenzrecht. Ein Rechtsanwalt, der sich vorwiegend mit Familienrecht oder Verkehrsrecht beschäftigt, will und kann in diesen Bereichen nur bedingt beraten und rechtliche Interessen gegenüber den Behörden und Gerichten kaum mit der notwendigen Sachkompetenz vertreten.

Rechtsvorschriften prägen den Alltag im Betrieb

Wer Arbeitnehmer beschäftigt, sieht sich früher oder später vielleicht einer Kündigungsschutzklage ausgesetzt oder muss eine Abmahnung rechtssicher formulieren. Ein kompetent formulierter Arbeitsvertrag hat schon manche vielleicht absehbare Auseinandersetzung vermieden. Wer Vertragsmuster pauschal verwendet, riskiert im Streitfall Schiffbruch.

Besonders krass tut sich das Wettbewerbsrecht hervor. Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerber sind heutzutage an der Tagesordnung. Wer darauf nicht sachgerecht und zeitgerecht reagiert, riskiert im ungünstigsten Fall die Existenz seines Unternehmens. Soweit Geschäftsbezeichnungen Und Geschäftsideen den Kapitalstock eines Unternehmens bilden, sollten sie gegen jede missbräuchliche Nutzung geschützt werden.

Auch die Vorsorgeplanung ist Teil der Rechtsberatung für Unternehmen. Will der Unternehmer seinen Betrieb einem Nachfolger übertragen oder für den Fall seines Ablebens erbrechtliche Regelungen treffen, kommt er auch am Erbrecht nicht vorbei. Erbrechtliche Regelungen im Unternehmensbereich sind zudem steuerlich zu bewerten.

Eine besondere Beratungssituation stellt sich dann, wenn ein Unternehmen insolvenzgefährdet ist. Bekanntlich steht jeder GmbH-Geschäftsführer mit einem Fuss im Gefängnis. Erweist sich eine GmbH als zahlungsunfähig oder überschuldet, verbleibt den Verantwortlichen eine Frist von allenfalls drei Wochen, in der sie entscheiden müssen, ob sie den Gang zum Insolvenzrichter antreten. Versäumen sie diese Frist, drohen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Nur die frühzeitige Einbeziehung eines juristischen Beraters vermeidet Schlimmeres.

Vorsorge ist die beste Investition

Es gibt eine ganze Reihe von Gesetzen, die im Unternehmen zwangsläufig nicht bekannt sind. Dennoch bestimmen sie, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen tätig sein darf. Typisches Beispiel sind die Umweltschutzgesetze. Wer als Unternehmer hier massgebliche Rechtsvorschriften ausser Acht lässt, riskiert im ungünstigsten Fall die Stilllegung des Betriebs oder Schadensersatzleistungen, die einen Betrieb in seiner Existenz gefährden können. Es ist wie beim Zahnarzt. Präventives Handeln vermeidet, dass Probleme entstehen, die nicht entstehen müssten, hätte man sich vorzeitig engagiert. Wer Geld für Rechtsberatung ausgibt, investiert in die Zukunft seines Unternehmens und sichert damit die eigene Existenzgrundlage.