Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Das Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht betrifft alle Phasen des unternehmerischen Handelns, von der Unternehmensgründung bis zur Beendigung des unternehmerischen Handelns und der Nachfolgeregelung. Auf das Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Juristen beraten beispielsweise zu möglichen Rechtsformen, zur Umwandlung und Verschmelzung von Gesellschaften, zur Liquidation von Unternehmen und zur Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Während das Gesellschaftsrecht zum Privatrecht zählt, ist das Wirtschaftsrecht zwar überwiegend öffentlich-rechtlich geprägt, kann sich aber auch auf privatrechliche Regelungen beziehen und widmet sich dem Ordnen und Lenken des Wirtschaftsgeschehens sowie der Risikominimierung.

Wirtschaftsrecht
In der Regel bezeichnet der Begriff Wirtschaftsrecht alle privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Teilnehmenden Einfluss ausübt. Ob An- oder Verkauf, Unternehmensumstrukturierungen, Nachfolgeregelungen, Wachstum, Outsourcing oder Konsolidierung – all das sind wirtschaftliche, aber auch rechtliche Fragestellungen, die mit dem Betrieb eines Unternehmens einhergehen können. Das Wirtschaftsrecht regelt, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen zu gestalten und wie Verträge unterschiedlichster Art zu formulieren sind. Sein Gegenstand sind Gewährleistungsfragen und gewerbliche Schutzrechte ebenso wie die Abwicklung von Miet-, Leasing- und Kaufverträgen oder die Regelung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen, Lieferanten und Kunden.

Gesellschaftsrecht
Vor der Gründung eines Unternehmens ist über die Frage nach der passenden Rechts- beziehungsweise Gesellschaftsform zu entscheiden. Hierbei wird zwischen Personengesellschaften und Körperschaften unterschieden.

Zu den Personengesellschaften zählen unter anderem:
– Einfache Gesellschaft
– Kollektivgesellschaft
– Kommanditgesellschaft

Beispiele für Körperschaften sind folgende:
– Kapitalgesellschaften:
> Aktiengesellschaft (die häufigste Rechtsform in der Schweiz)
> Kommanditaktiengesellschaft
> Gesellschaft mit beschränkter Haftung
– Genossenschaft
– Verein

Das Gesellschaftsrecht schafft Rechtsnormen für Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch ein Rechtsgeschäft gegründet werden, und beschäftigt sich mit den unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen, Interessen und Konflikten, die in Unternehmen mit den verschiedenen Gesellschaftsformen eine Rolle spielen. Die Grundlagen des Gesellschaftsrechts finden sich im Schweizerischen Obligationenrecht (OR), im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) sowie zahlreichen Bundesgesetzen. Zu diesen zählen das Fusions-, Kartell- und Bankengesetz ebenso wie das Börsengesetz und das Kollektivanlagen- und Revisionsaufsichtsgesetz.

Das Gesellschaftsrecht stellt den sogenannten Numerus Clausus der Rechtsformen zur Verfügung, das heißt, es gibt nur eine bestimmte Zahl von Rechtsformen, zwischen denen man sich als Neugründer entscheiden muss. Nur in wenigen Fällen schreibt das Gesetz die Wahl einer bestimmten Rechtsform vor. So müssen beispielsweise Versicherungen entweder die Form einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) annehmen und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden.

Nach der Gründung einer Gesellschaft werfen der laufende Geschäftsbetrieb und die verschiedenen Positionen im Unternehmen immer wieder Fragen auf, beispielsweise, worin das Haftungsrisiko des Geschäftsführers besteht und welche Rechten und Pflichten er wahrnehmen muss. Auch im Rahmen der Beendigung einer Gesellschaft oder für den Fall, dass Gesellschafter ausscheiden, ist häufig ein auf das Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsbeistand nötig. Weitere Anwendungsbereiche können sich im Rahmen eines finanziellen Engpasses des Unternehmens, einer Insolvenz, einer Liquidierung oder beim Zahlen von Abfindungen ergeben.